Dr. Bücker
 
 
 
rss
 
aktuell
 
Abmahnungen  |  16. Januar 2012  |  1 Kommentar  >>
OLG Köln: Festsetzung der Lizenzgebühren bei Filesharing Abmahnungen wohl niedirger als bisher angenommen

Das OLG köln hat in einem Hinweisbeschluss (AZ: 6 U 67/11) darauf hingewiesen, dass bei der Festsetzung des Schadens der den Rechteinhabern dadurch entstehe, dass geschützte Werke "in unbekannter Zahl zum Download zur Verfügung gestellt worden sind" nicht nach dem bisherigen Tarif VR-W I, sondern dem Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download zum Gegenstand hat, zu beurteilen sei. Statt einer Mindestsumme von 100 € sieht dieser Tarif pro Titel und pro erfolgtem Zugriff einen Betrag in Höhe von 0,1278 € vor.

Bisher wurde von Abmahnern und Gerichten meist der Tarif VR-W I der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für die Bemessung des Schadenersatzanspruchs in Filesharing-Fällen zugrunde gelegt. Als Mindestlizenz ist nach diesem Tarif eine Zahlung in Höhe von 100 € für bis zu 10.000 Abrufe zu leisten.

Da der kläger hier eine nicht gerechtfertigte Risikoverlagerung zu seinen Lasten sah, forderte das Gericht den Kläger auf, konkret mitzuteilen, wie hoch die Lizenzgebühr sei, die bei einem Download über eine Plattform im Internet üblich sei. Weiterhin müsse der Kläger darlegen, "wie viele Zugriffe auf den Rechner der Beklagten erfolgt sind", zumindest aber in welcher Größenordnung sich üblicherweise die Anzahl der Downloads im fraglichen Zeitraum bewege.

Inwieweit diese Entscheidung Einfluss auf die zukünftigen Streitwertfestsetzungen hat, bleibt abzwarten. Jedenfalls zeigt die Entscheidung auf, dass die Gerichte die Fesetzung nicht mehr ungeprüft anhand der Vorgaben der Rechteinhaber vornehmen.

Wir danken den Kollegen Wilde, Beuger, Solmecke für dir Veröffentlichung des Beschlusses.

 Druckversion     Weiterempfehlen     Kommentarfeed

Facebook  twitter  Mr. Wong  Webnews  Oneview  Linkarena  Newskick  Folkd  Yigg  Digg  Del.icio.us  Slashdot  Google  Blinklist  Technorati  Newsvine 


kommentare

1. von Jakob am 20. April 2012 | 16:10 Uhr

Defintiv ein Schritt in die richtige Richtung, um diesen Abmahnwahn von Privatpersonen zu unterbinden.


 Name [notwendig]
 E-Mail (wird nicht veröffentlicht) [notwendig]
 Webseite [optional]

 
 
partner



partner

elbelaw
IT-Blawg
JuraBlogs
Markenblog
Medien Internet und Recht
Sportrecht
Vertretbar Weblawg
e-news
 
topthemen
angaben  anspruch  bgh  beklagte  beklagten  bundesgerichtshof  daten  fall  frage  gericht  internet  klage  kläger  klägerin  kunden  landgericht  nach  nutzung  quelle  recht  seite  urteil  verbraucher  verfügung  werbung